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BEI ABHOLUNG IST IHR WELPE BEREITS REGISTRIERT!

Von:                                TASSO-Newsletter [newsletter@tasso.net]

Gesendet:                       Freitag, 28. Oktober 2011 18:33

An:                                  info@biewer-yorkshire-terrier.eu

Betreff:                           Wie stehen Züchter zur Kennzeichnung und Registrierung?

 

Kennzeichnung:             Zur Nachverfolgung

Kennzeichnungsstatus: Gekennzeichnet

 

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Wie stehen Züchter zur Kennzeichnung und Registrierung?
Machen Sie bei unserer Befragung mit!

 

Der größte Rassehundezuchtverein Deutschlands, der Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V., registriert seit diesem Jahr alle neugeborenen Welpen über das Haustierzentralregister von TASSO. Die seit Jahren übliche Tätowierung wurde darüber hinaus durch die Kennzeichnung per Transponder (Chip) ersetzt. "Damit übernimmt der Verein für Deutsche Schäferhunde eine Vorreiterrolle unter den Hundezuchtvereinen und zeigt sich auch sehr modern", so Philip McCreight, Leiter der TASSO-Zentrale, der diese Vereinbarung sehr begrüßt. Alle 10 Minuten vermittelt TASSO ein entlaufenes Tier zu seinem glücklichen Besitzer zurück. Tierheime werden dadurch mit mehreren Millionen Euro pro Jahr entlastet. Das ist aber nur möglich, wenn das Tier mit Chip oder Tätowierung gekennzeichnet und gleichzeitig bei TASSO im Zentralregister registriert ist. Bei Züchtern war es lange Zeit üblich, die Daten des Hundes und des neuen Tierhalters ausschließlich im jeweiligen Zuchtbuch zu erfassen. Inzwischen setzen aber auch Züchter auf Sicherheit und empfehlen ihren Welpenkäufern die Registrierung bei TASSO. Ein Züchter, der vorsorglich registriert, zeigt Verantwortungsbewusstsein gegenüber seinen Hunden.

Ihre Erfahrung und Ihre Einstellung interessieren uns: Empfehlen Sie als Züchter Ihren Kunden die kostenlose, vorsorgliche Registrierung bei TASSO? Weisen Sie die Tierhalter auf die Vorteile hin? Sind Sie als Welpenkäufer von Ihrem Züchter hinsichtlich der Registrierung beraten worden, oder war der Welpe sogar bereits gechippt und registriert? Machen Sie bei unserer Umfrage mit!

Hier geht's zur Abstimmung für Tierhalter: www.tasso.net/Tierschutz/Umfrage/Umfrage-Tierhalter

Zur Abstimmung für Züchter kommen Sie hier: www.tasso.net/Tierschutz/Umfrage/Umfrage-Zuchter

 

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Man kann ein Tier nicht vor dem Weglaufen schützen. Aber davor, nicht mehr zurück zu kommen!
Wenn das Tier wegläuft, ist das für den Besitzer mitunter das Schlimmste, was passieren kann. Angst um das Tier und schlaflose Nächte sind vorprogrammiert. Ohne professionelle Hilfe gibt es kaum eine Chance, das Tier wieder zu finden. Daher hat es sich TASSO vor über 28 Jahren zur Aufgabe gemacht, bei der Suche und Rückvermittlung zu helfen, so dass diese Tierschutzorganisation 2008 über 50.000 Tiere und Tierbesitzer glücklich miteinander vereinen konnte.

TASSO e.V. bietet seinen Service komplett kostenlos an und finanziert sich ausschließlich durch Spenden. Bitte helfen auch Sie!

www.tasso.net/Helfen/Spenden

HIER KÖNNEN SIE IHR TIER REGISTRIEREN, EINE VERMISSTENANZEIGE AUFGEBEN ODER EIN FUNDTIER MELDEN:

CHIPPFLICHT AB JULI 2011!

Von: TASSO-Newsletter [newsletter@tasso.net]

Gesendet: Dienstag, 31. Mai 2011 17:25

An: info@biewer-yorkshire-terrier.eu

Betreff: Ab 3. Juli 2011 gilt die Chippflicht!

 

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Ab 3. Juli gilt die Chippflicht!
Ab dann besser nicht mehr ohne verreisen

 

Laut EU-Verordnung müssen ab dem 3. Juli 2011 Hunde, Katzen und Frettchen bei Urlaubsreisen in die Länder der EU gechippt sein. Nach diesem Stichtag endet die Übergangsregelung, die neben dem Chip für acht Jahre auch die  Tätowierung als Kennzeichnungsmethode zugelassen hat. Die Regelung ist komplex, und nicht jeder für die Durchführung Verantwortliche wird die Feinheiten kennen. TASSO empfiehlt daher die vorsorgliche Chippung und Registrierung der Vierbeiner, wenn man Ärger an der Grenze oder im Urlaubsland aus dem Weg gehen möchte.

Für alle Tiere, die vor dem Stichtag bereits tätowiert waren, sieht die Verordnung zwar keine nachträgliche Chippflicht vor. Allerdings wird im EU-Heimtierausweis das Datum der Tätowierung nicht vermerkt. So wird es in dieser Situation für den Tierhalter schwierig, nachzuweisen, dass das Tier bereits vor dem 3. Juli 2011 tätowiert worden ist. Im schlimmsten Fall droht dann an der Grenze die Einreiseverweigerung.

Mehr Informationen zum Thema Chippflicht finden Sie unter www.tasso.net/Service/Tier-und-Recht/Wichtige-Gesetze

 

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Kommentieren Rechtlicher Anspruch auf Familientier? (14.01.11)

Von:                                TASSO-Newsletter [newsletter@tasso.net]

Gesendet:                       Freitag, 14. Januar 2011 15:54

An:                                  info@biewer-yorkshire-terrier.eu

Betreff:                           Kein rechtlicher Anspruch auf das Familientier

 

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Kein rechtlicher Anspruch auf ein
Umgangsrecht mit dem Familientier!

 

Immer wieder werden auch Haustiere zu Scheidungsopfern, und es stellt sich die Frage, ob einem der Eheleute nach der Scheidung ein Besuchs- oder Umgangsrecht z. B. für den gemeinsam angeschafften Hund zusteht. Mit dieser Frage musste sich jüngst auch das Oberlandesgericht Hamm beschäftigen und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es einen solchen Anspruch nicht gibt (OLG Hamm, Az II-10 WF 240/10, Beschluss vom 25.11.2010).

Ein Umgangsrecht kennt das Bürgerliche Gesetzbuch nur für Kinder, nicht jedoch für Tiere. Gemäß § 1626 BGB gehört zum Wohle des Kindes in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Das Gericht hat klar gestellt, dass dies nicht auf Tiere entsprechend anwendbar ist. Derjenige, der nach einer Scheidung den ehemals gemeinsamen Hund oder die Katze besuchen möchte, tue dies aus eigenen emotionalen Bedürfnissen und nicht zum Wohle des Tieres. Diese Situationen seien nicht vergleichbar.

"Schon das OLG Bamberg hat 2003 ein gesetzliches Umgangsrecht für einen Hund verneint. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern, wenn nicht das Gesetz geändert wird und auch für Haustiere ein Umgangsrecht ausdrücklich aufgenommen wird", so Ann-Kathrin Fries, Rechtsanwältin für Tierrecht. "Anders sieht es jedoch aus, wenn die Eheleute z. B. in einem Ehevertrag ein Besuchs- oder Umgangsrecht für den Fall der Trennung bzw. der Scheidung miteinander vereinbart haben", so Fries weiter. Allen Tierfreunden kann daher zum Wohl des Tieres nur geraten werden, für den Fall der Fälle eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.

 

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Vorsicht vor Welpenhändlern!

Von:                                TASSO-Newsletter [newsletter@tasso.net]

Gesendet:                       Dienstag, 11. Januar 2011 17:40

An:                                  info@biewer-yorkshire-terrier.eu

Betreff:                           Vorsicht vor Welpenhändlern

 

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Vorsicht vor Welpenhändlern:
Kamerun-Masche nach wie vor aktuell

 

Immer wieder lassen sich unseriöse Welpenhändler neue Tricks einfallen, um mit dem Leid von Hundewelpen und der Unwissenheit von Käufern Geld zu verdienen. Aktuell werden auf diversen Tierportalen Tiere angeboten, die es gar nicht gibt. Das erinnert an die "Kamerun-Masche", bei der Menschen, die einen Hund oder eine Katze suchen, sich auf eine Anzeige im Internet melden und dann sukzessive immer wieder Geld für das gewünschte Tier überweisen müssen, da es sich angeblich in Quarantäne befindet, Papiere benötigt oder am Flughafen festsitzt. Das angebotene Tier gibt es in Wirklichkeit überhaupt nicht. Bis man hinter die Masche kommt, hat man unter Umständen schon einige hundert Euro überwiesen.

TASSO rät dazu, bei Anzeigen im Internet besonders skeptisch und aufmerksam zu sein. Natürlich gibt es auch seriös arbeitende Organisationen, die ihre Tiere im Internet anbieten. Ebenso sind nicht alle Privatanzeigen unseriös. Dennoch ist Vorsicht geboten, wenn man die anbietende Organisation nicht kennt. Bei Privatanbietern sollten unbedingt mehrere Besuche vor Ort erfolgen.

Ein sicheres Indiz für Unseriösität ist schlechtes Deutsch in der Anzeige, mehr als 3 Rassen bei einem Anbieter, unsaubere Verhältnisse beim Anbieter vor Ort, Ausreden bei der Frage nach dem Muttertier, kein Kaufvertrag, keine Fragen seitens des Anbieters bezüglich der Lebenssituation des Käufers.

Bitte informieren Sie sich ausführlich auf unserer Internetseite www.tasso.net/Tierschutz/Aktionen/Wuhltischwelpen zum Thema "Wühltischwelpen – nein Danke" und lesen Sie auch die vielen Erfahrungsberichte von Betroffenen. Boykottieren Sie unseriöse Händler und besuchen Sie Ihr Tierheim in der Nähe, wenn Sie ein Tier suchen.
 

 

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