Tierschutz TASSO e.V.
www.tasso.net
BEI ABHOLUNG IST IHR WELPE BEREITS REGISTRIERT!
Von: TASSO-Newsletter [newsletter@tasso.net]
Gesendet: Freitag, 28. Oktober 2011 18:33
An: info@biewer-yorkshire-terrier.eu
Betreff: Wie stehen Züchter zur Kennzeichnung und Registrierung?
Kennzeichnung: Zur Nachverfolgung
Kennzeichnungsstatus: Gekennzeichnet
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Wie stehen Züchter zur
Kennzeichnung und Registrierung? |
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Der
größte Rassehundezuchtverein Deutschlands, der Verein für Deutsche Schäferhunde
(SV) e.V., registriert seit diesem Jahr alle neugeborenen Welpen über das
Haustierzentralregister von TASSO. Die seit Jahren übliche Tätowierung wurde
darüber hinaus durch die Kennzeichnung per Transponder
(Chip) ersetzt. "Damit
übernimmt der Verein für Deutsche Schäferhunde eine Vorreiterrolle
unter den Hundezuchtvereinen und zeigt sich auch sehr modern",
so Philip McCreight, Leiter der TASSO-Zentrale, der diese Vereinbarung sehr
begrüßt. Alle 10 Minuten vermittelt TASSO ein entlaufenes Tier zu seinem
glücklichen Besitzer zurück. Tierheime werden dadurch mit mehreren Millionen
Euro pro Jahr entlastet. Das ist aber nur möglich, wenn das Tier mit Chip
oder Tätowierung gekennzeichnet und gleichzeitig bei TASSO im Zentralregister
registriert ist. Bei Züchtern war es lange Zeit üblich, die Daten des Hundes
und des neuen Tierhalters ausschließlich im jeweiligen Zuchtbuch zu erfassen.
Inzwischen setzen aber auch Züchter auf Sicherheit und empfehlen ihren
Welpenkäufern die Registrierung bei TASSO. Ein Züchter, der vorsorglich
registriert, zeigt Verantwortungsbewusstsein gegenüber seinen Hunden. Ihre
Erfahrung und Ihre Einstellung interessieren uns: Empfehlen Sie als Züchter
Ihren Kunden die kostenlose, vorsorgliche Registrierung bei TASSO? Weisen Sie
die Tierhalter auf die Vorteile hin? Sind Sie als Welpenkäufer von Ihrem
Züchter hinsichtlich der Registrierung beraten worden, oder war der Welpe
sogar bereits gechippt und registriert? Machen Sie bei unserer Umfrage mit! Hier
geht's zur Abstimmung für Tierhalter: www.tasso.net/Tierschutz/Umfrage/Umfrage-Tierhalter Zur
Abstimmung für Züchter kommen Sie hier: www.tasso.net/Tierschutz/Umfrage/Umfrage-Zuchter |
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Man kann ein Tier nicht vor dem Weglaufen schützen. Aber davor, nicht mehr zurück zu kommen!
Wenn das Tier wegläuft, ist das für den Besitzer mitunter das Schlimmste, was passieren kann. Angst um das Tier und schlaflose Nächte sind vorprogrammiert. Ohne professionelle Hilfe gibt es kaum eine Chance, das Tier wieder zu finden. Daher hat es sich TASSO vor über 28 Jahren zur Aufgabe gemacht, bei der Suche und Rückvermittlung zu helfen, so dass diese Tierschutzorganisation 2008 über 50.000 Tiere und Tierbesitzer glücklich miteinander vereinen konnte.
TASSO e.V. bietet seinen Service komplett kostenlos an und finanziert sich ausschließlich durch Spenden. Bitte helfen auch Sie!
www.tasso.net/Helfen/Spenden
HIER KÖNNEN SIE IHR TIER REGISTRIEREN, EINE VERMISSTENANZEIGE AUFGEBEN ODER EIN FUNDTIER MELDEN:
CHIPPFLICHT AB JULI 2011!
Von: TASSO-Newsletter [newsletter@tasso.net]
Gesendet: Dienstag, 31. Mai 2011 17:25
An: info@biewer-yorkshire-terrier.eu
Betreff: Ab 3. Juli 2011 gilt die Chippflicht!
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Ab 3. Juli gilt die Chippflicht! |
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Laut
EU-Verordnung müssen ab dem 3. Juli 2011 Hunde, Katzen und Frettchen bei
Urlaubsreisen in die Länder der EU gechippt sein. Nach diesem Stichtag endet
die Übergangsregelung, die neben dem Chip für acht Jahre auch die
Tätowierung als Kennzeichnungsmethode zugelassen hat. Die Regelung ist
komplex, und nicht jeder für die Durchführung Verantwortliche wird die
Feinheiten kennen. TASSO empfiehlt daher die vorsorgliche Chippung
und Registrierung der Vierbeiner, wenn man Ärger an der Grenze oder im
Urlaubsland aus dem Weg gehen möchte. Für
alle Tiere, die vor dem Stichtag bereits tätowiert waren, sieht die
Verordnung zwar keine nachträgliche Chippflicht vor. Allerdings wird im
EU-Heimtierausweis das Datum der Tätowierung nicht vermerkt. So wird es in
dieser Situation für den Tierhalter schwierig, nachzuweisen, dass das Tier
bereits vor dem 3. Juli 2011 tätowiert worden ist. Im schlimmsten Fall droht
dann an der Grenze die Einreiseverweigerung. Mehr
Informationen zum Thema Chippflicht finden Sie unter www.tasso.net/Service/Tier-und-Recht/Wichtige-Gesetze |
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© Copyright TASSO e.V. Von: TASSO-Newsletter [newsletter@tasso.net] Gesendet: Freitag, 14. Januar 2011 15:54 An: info@biewer-yorkshire-terrier.eu Betreff: Kein rechtlicher Anspruch auf das Familientier TASSO-Newsletter Kein rechtlicher Anspruch auf ein Immer
wieder werden auch Haustiere zu Scheidungsopfern, und es stellt sich die
Frage, ob einem der Eheleute nach der Scheidung ein Besuchs- oder
Umgangsrecht z. B. für den gemeinsam angeschafften Hund zusteht. Mit dieser
Frage musste sich jüngst auch das Oberlandesgericht Hamm beschäftigen und ist
zu dem Ergebnis gekommen, dass es einen solchen Anspruch nicht gibt (OLG
Hamm, Az II-10 WF 240/10, Beschluss vom 25.11.2010). Ein
Umgangsrecht kennt das Bürgerliche Gesetzbuch nur für Kinder, nicht jedoch
für Tiere. Gemäß § 1626 BGB gehört zum Wohle des Kindes in der Regel der
Umgang mit beiden Elternteilen. Das Gericht hat klar gestellt, dass dies
nicht auf Tiere entsprechend anwendbar ist. Derjenige, der nach einer
Scheidung den ehemals gemeinsamen Hund oder die Katze besuchen möchte, tue
dies aus eigenen emotionalen Bedürfnissen und nicht zum Wohle des Tieres.
Diese Situationen seien nicht vergleichbar. "Schon das OLG Bamberg hat 2003 ein gesetzliches
Umgangsrecht für einen Hund verneint. Daran wird sich auch in Zukunft nichts
ändern, wenn nicht das Gesetz geändert wird und auch für Haustiere ein
Umgangsrecht ausdrücklich aufgenommen wird", so Ann-Kathrin
Fries, Rechtsanwältin für Tierrecht. "Anders
sieht es jedoch aus, wenn die Eheleute z. B. in einem Ehevertrag ein Besuchs-
oder Umgangsrecht für den Fall der Trennung bzw. der Scheidung miteinander
vereinbart haben", so Fries weiter. Allen Tierfreunden
kann daher zum Wohl des Tieres nur geraten werden, für den Fall der Fälle
eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. © Copyright TASSO e.V. Von: TASSO-Newsletter [newsletter@tasso.net] Gesendet: Dienstag, 11. Januar 2011 17:40 An: info@biewer-yorkshire-terrier.eu Betreff: Vorsicht vor Welpenhändlern TASSO-Newsletter Vorsicht vor Welpenhändlern: Immer
wieder lassen sich unseriöse Welpenhändler neue Tricks einfallen, um mit dem
Leid von Hundewelpen und der Unwissenheit von Käufern Geld zu verdienen.
Aktuell werden auf diversen Tierportalen Tiere angeboten, die es
gar nicht gibt. Das erinnert an die "Kamerun-Masche", bei der
Menschen, die einen Hund oder eine Katze suchen, sich auf eine Anzeige im
Internet melden und dann sukzessive immer wieder Geld für das gewünschte Tier
überweisen müssen, da es sich angeblich in Quarantäne befindet, Papiere
benötigt oder am Flughafen festsitzt. Das angebotene Tier gibt es in
Wirklichkeit überhaupt nicht. Bis man hinter die Masche kommt, hat man unter
Umständen schon einige hundert Euro überwiesen. TASSO
rät dazu, bei Anzeigen im Internet besonders skeptisch und aufmerksam zu
sein. Natürlich gibt es auch seriös arbeitende Organisationen, die ihre Tiere
im Internet anbieten. Ebenso sind nicht alle Privatanzeigen unseriös. Dennoch
ist Vorsicht geboten, wenn man die anbietende Organisation nicht kennt. Bei
Privatanbietern sollten unbedingt mehrere Besuche vor Ort erfolgen. Ein
sicheres Indiz für Unseriösität ist schlechtes Deutsch in der Anzeige, mehr
als 3 Rassen bei einem Anbieter, unsaubere Verhältnisse beim Anbieter vor
Ort, Ausreden bei der Frage nach dem Muttertier, kein Kaufvertrag, keine
Fragen seitens des Anbieters bezüglich der Lebenssituation des Käufers. Bitte
informieren Sie sich ausführlich auf unserer Internetseite www.tasso.net/Tierschutz/Aktionen/Wuhltischwelpen zum
Thema "Wühltischwelpen – nein Danke" und lesen Sie auch die vielen
Erfahrungsberichte von Betroffenen. Boykottieren Sie unseriöse Händler und
besuchen Sie Ihr Tierheim in der Nähe, wenn Sie ein Tier suchen. © Copyright TASSO e.V. |


