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HUNDESTEUER

KOMMUNALSTEUER

In der Regel ist jeder Hundehalter zur Abgabe einer Hundesteuer verpflichtet!
Die Erhebung dieser Steuer und der Ertrag stehen den Städten und Gemeinden zu, die in Satzungen die Regelungen zu Befreiungsmöglichkeiten und zur Höhe der Steuer festlegen. Daher variiert der Steuersatz von Gemeinde zu Gemeinde erheblich.
Bitte erkundigen sie sich bei ihrem zuständigen Amt.